Award für Altersvorsorgeberatung

Seit 2007 werden über den „Award für Altersvorsorgeberatung“ die besten Altersvorsorgeberater Deutschlands gesucht.

Anmeldung demnächst möglich

Ziele

Ziel des Awards für Altersvorsorgeberatung ist es, eine die Qualität in der Altersvorsorgeberatung zu fördern. Vorbildliche Berater, Agenturen sowie Organisationen, die vorbildlich ausbilden oder betreuen, sollen deshalb ausgezeichnet werden. Bewerber erhalten zudem vertrauliche Hinweise zu Optimierungsmöglichkeiten und –notwendigkeiten Gesetzeskonformität, Verständlichkeit sowie die ausreichende Berücksichtigung von individuellen Endkundenbedürfnissen und -wünschen haben dabei einen hohen Stellwert bei der Bewertung durch die Jury.

Bewerberkreis

Jeder Vermittler kann sich bewerben – unabhängig von seinem Status. Hierzu gehören auch Berater in Banken und Sparkassen, die ihre Kunden zum Thema Altersvorsorge betreuen. Zum anderen können Organisationen teilnehmen, die sich mit der Ausbildung und/oder Betreuung von Vermittlern oder Bankberatern beschäftigen. Dazu zählen unter anderem Ausbildungsabteilungen oder -anbieter, Akademien sowie Universitäten.

Bewerbungsprozess

Anmeldung

Die Anmeldung kann auf zwei Wegen geschehen:

Bewertung der schriftlichen Beratungssimulation

Nach erfolgreicher Anmeldung erhält jeder Bewerber einen schriftlichen Beratungsfall, zu dem er

  • seine grundsätzliche Vorgehensweise beschreiben muss
  • die Beratungsdokumentation zum Beratungsfall fristgerecht einsenden muss.

Ihr Lösungskonzept senden Sie bitte an pfingsten@finanzdienstleistungsawards.de

Screenshots, Präsentationen, Handbücher etc. können die Zurverfügungstellung sinnvoll ergänzen – aber nicht ersetzen.

Geschieht die Rücksendung der Lösungen nicht rechtzeitig, so wird dies als Widerruf der Bewerbung gewertet. Für nachfolgende Prozess-Schritte ist die zugehörige Bewerbung nicht mehr zugelassen.

Bei rechtzeitiger Rücksendung erhält jeder Bewerber bei Auffälligkeiten entsprechende Hinweise. Der Bewerber kann zu den genannten Auffälligkeiten Stellung nehmen. Sollten (bei der Klärung der Auffälligkeiten) schwere Unzulänglichkeiten zu Tage treten, so kann die Jury die Freigabe für den nächsten Prozess-Schritt verweigern. Gleiches gilt bei fehlenden Bewerber-Antworten.

Gegen das Ausscheiden kann der Bewerber Einspruch einlegen. Das dazu notwendige Prozedere und die Ansprechpartner werden dem betroffenen Bewerber ebenfalls mitgeteilt.

Bewertung des Fragenkatalogs

Hat der Bewerber diesen Prozess-Schritt erfolgreich absolviert, so erhält er unaufgefordert einen Fragenkatalog, den er ausgefüllt an pfingsten@finanzdienstleistungsawards.de zurücksenden muss.

Zu jedem ausgefüllten Fragenkatalog erhält der Bewerber eine Bewertung durch die Jury sowie die Freigabe zur finalen Prüfung oder zum Ausscheiden aus dem Bewerbungsprozess.

Gegen das Ausscheiden kann der Bewerber Einspruch einlegen. Das dazu notwendige Prozedere und die Ansprechpartner werden dem betroffenen Bewerber ebenfalls mitgeteilt.

Final-Prüfung

Hat ein Bewerber auch diesen Prozess-Schritt erfolgreich absolviert, so erhält der zugehörige Bewerber eine Einladung der Jury für eine Final-Prüfung.

Diese besteht aus einer simulierten Beratung, wobei die Jury die Rolle des Kunden übernimmt.

Mit der Einladung enthält jeder Finalist weitere Informationen zum Ablauf, zur Zeitdauer, zu den Eingriffsmöglichkeiten der Jury etc.

Zum Abschluss der Final-Prüfung erhält der Bewerber Informationen zu den weiteren Prozess-Schritten – speziell auf welchem Weg er Information zu Bewertungen erhalten kann.

Bewertung der Final-Prüfung

Nach der Final-Prüfung berät die Jury, wie die Bewerbung zu bewerten ist – speziell auszeichnungswürdig oder nicht. Ist sie auszeichnungswürdig und stehen mehrere Auszeichnungsmöglichkeiten zur Verfügung (z.B. Award in Gold, Silber, Bronze), so wird zusätzlich die „Medaillenfarbe“ beschlossen.

Alle Jury-Entscheidungen müssen einstimmig erfolgen.

Feierliche Verleihung der Auszeichnungen

 Die feierliche Verleihung findet am 17. Mai 2024 in Rothenburg ob der Tauber statt.

Die Preisverleihung ist öffentlich und weitere Gäste – zusätzlich zu den Auszuzeichnenden – sind willkommen.

Die Jury stellt einen Fotografen, der die jeweiligen Verleihungen sowie das Gruppenbild der Preisträger fotografiert. Die Fotos werden den jeweiligen Preisträgern umgehend, digitalisiert und ohne Zusatzkosten zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für Urkunde und Signet.

Nach der Preisverleihung lädt die Jury alle Teilnehmer an der Preisverleihung zu einem Steh-Empfang ein.

Danach ist der Award-Prozess beendet.

Weitere Informationen

Teilnahmegebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Auch ohne Gebühr ist am Tag der Preisverleihung die Teilnahme des Bewerber-Teams samt Begleitung am gemeinsamen Mittagessen, an der feierlichen Preisverleihungen sowie am anschließenden Steh-Empfang abgegolten – unabhängig von Ausgang der Finalprüfung des Bewerbers.

Für ausgezeichnete Bewerber sind zusätzlich die ausgehändigten Urkunden und die umgehende Zusendung der zugehörigen digitalisierten Urkunden, Signets und Auszeichnungsfotos mitabgegolten.

Datenschutz

Bei erfolgreicher Anmeldung werden die Bewerberdaten (Namen, Telefonnummer, E-Mailadresse) gespeichert.

Diese Bewerberdaten werden ausschließlich genutzt

  • für die Kommunikation während des Bewerbungsphase oder
  • für eine Nachfolge-Kommunikation (Zusendung der digitalisierten Urkunden, Bildmaterial etc.).

Sofern der Bewerber nicht schriftlich widerspricht, werden sie zusätzlich für Award-Anschreiben in Folgejahren genutzt.

Grundsätzliches zum Award

Seit 2007 wird jährlich der „Award für Altersvorsorgeberatung“ ausgelobt. Die Final-Prüfungen finden seitdem im Hotel „Eisenhut“ in Rotenburg ob der Tauber statt. Ausgelobt wir der Award von KuBI e.V. (Konzept­ent­wick­lungs- und Be­rat­ungs-/­Inno­vations­werk­statt).

Bei der Bewerbung eines einzelnen Vermittlers wird dessen Fachwissen und Beratungsgüte bewertet. Bei einer Organisation wird das Betreuungs- und/oder das Ausbildungskonzept sowie das Fachwissen und die Beratungsgüte von Repräsentanten der Organisation und deren Konformität zu den Konzepten bewertet.

Die Jury setzt sich aus Vermittlern, Wissenschaftlern, Vorständen / Geschäftsführern / Managern im Assekuranzbereich (aktiv oder im Ruhestand), Verbandsrepräsentanten und Beratern zusammen. Alle Juroren arbeiten ehrenamtlich und haben sich für die Jury-Tätigkeiten beruflich qualifiziert. Bei Befangenheiten können Juroren ihre Jury-Tätigkeiten komplett oder teilweise ruhen lassen. Gleiches gilt bei Terminkonflikten.

Alle Entscheidungen zu Auszeichnungen müssen (von allen prüfenden Juroren) einstimmig gefällt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Prüfungsumfang

Es wird das Fachwissen geprüft zu:

  • Gesetzlichen Altersrenten
  • Gesetzlichen Leistungen bei Erwerbsminderung / Berufsunfähigkeit
  • Gesetzlichen Leistungen im Hinterbliebenenfall
  • Gesetzliche Regeln bei den Versorgungen gemäß den Schichten 1, 2 und 3 sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung

Bei der Prüfung zur Beratungsgüte werden folgende Punkte bewertet:

  • Transparenz des Vorgehens
  • Erstellung einer Versorgungsanalyse auf Basis der aktuellen Vorsorgen (Haushaltsbetrachtung brutto/netto mindestens für AV/BU/HV)
  • Erhebung von Wünschen und Zielen des Kunden
  • Begründete Empfehlung zur Verbesserung der Versorgungssituationen samt Darstellung der Verbesserungen
  • Gesetzeskonforme Beratungsdokumentation

Auszeichnungsstufen

Es gibt gibt die Auszeichnungen „Award in Bronze“, „Award in Silber“ und „Award in Gold“ – je nach demonstrierten Güte in der Finalprüfung.  Beim dritten Gold-Award in drei aufeinanderfolgenden Jahren in gleicher Award-Rubrik kann zusätzlich ein „Award in Platin“ vergeben werden.  Wird ein Bewerber, der bereits mit einem „Award in Platin“ ausgezeichnet wurde, innerhalb der nachfolgenden drei Kalenderjahren nach einer Platin-Auszeichnung in gleicher Award-Rubrik nochmals mit einem „Award in Gold“ ausgezeichnet, so kann ihm zusätzlich ein „Award in Platin“ verliehen werden.

Wird ein Bewerber, der bereits mit einem „Award in Platin“ ausgezeichnet wurde, innerhalb der nachfolgenden zehn Kalenderjahren nach seiner ersten Platin-Auszeichnung in gleicher Award-Rubrik nochmals und mindestens zum fünften Mal mit einem „Award in Platin“ ausgezeichnet, so kann ihm zusätzlich eine Auszeichnung „Hall of Fame“ verliehen werden.

Werbliche Nutzungsdauer

Ein ausgezeichneter Bewerber kann mit seiner Auszeichnung sowie mit der Award-Urkunde und Award-Signet werben.
Die Auszeichnungen können mit folgender Dauer beworben werden:
• Hall of Fame: unbegrenzt
• Platin-Award: 5 Jahre
• Gold-Award: 3 Jahre
• Silber-Award: 2 Jahre
Alle anderen Auszeichnungen: 1 Jahr

Transparenz & Einspruchsmöglichkeiten

Jeder Bewerber erhält zu jedem Prüfungsprozess-Schritt die Entscheidung, ob er zum nächsten Prozess-Schritt zugelassen ist oder nicht. Ist er nicht zugelassen, so erhält er eine Begründung sowie eine Information zu seinen Einspruchsmöglichkeiten.

Jederzeitige Rückzugsmöglichkeiten

Jeder Bewerber kann jederzeit und ohne Begründung aus dem Bewerbungsprozess aussteigen, sofern er nicht bereits öffentlich ausgezeichnet worden ist. Ein Ausstieg ist daher bis unmittelbar vor der Preisverleihung möglich.

Vertraulichkeit im Bewerbungsprozess

Die gesamte Bewerbung wird vertraulich behandelt. Dies gilt sowohl für seine Bewerbung als auch für die Bewertungen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Bewerber aus dem Bewerbungsprozess zurückgezogen hat.