Award für Gewerbeberatung

Seit 2013 sucht KuBI die besten Gewerbeberater Deutschlands, um den
„Award Gewerbeberatung“ verleihen zu können. Ziel des Awards ist es, die Güte der Gewerbeberatung auszuzeichnen.

Anmeldung demnächst möglich

Ziele

Ziel des Awards für Gewerbeberatung ist es, die Qualität in der Gewerbeberatung zu fördern. Vorbildliche Berater und Agenturen, die vorbildlich ausbilden oder betreuen, sollen deshalb ausgezeichnet werden.

Bewerber erhalten zudem vertrauliche Hinweise zu Optimierungsmöglichkeiten und –notwendig­keiten.

Die Jury achtet darauf, dass eine fundierte Risiko- und Bedarfsanalyse der Unternehmen durchgeführt wird. Lösungsvorschläge für festgestellte Risiken und Versorgungslücken sollen dem Unternehmer in einer verständlichen Form aufgezeigt werden. Weiterhin ist die Erwartung, dass individuellen Bedürfnissen und Wünschen, sowie die betriebliche Situation von Gewerbebetrieben, deren Inhabern und Mitarbeitern entsprechend Berücksichtigung finden.

Bewerberkreis

Eine qualifizierte Gewerbeberatung ist seit Jahren immer wichtiger für die Unternehmen geworden. Das gilt auch für klein- und mittelständige Unternehmen. Gleichzeitig ist die Beratung stetig anspruchsvoller geworden. So kommen, nicht zuletzt aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung, immer wieder neue Risiken hinzu, die entsprechende Anforderungen an den Berater und die Beratung stellen.

Jeder Vermittler und Berater kann sich bewerben – unabhängig von seinem Status. Hierzu gehören auch Berater in Banken und Sparkassen, die ihre Kunden zum Thema Risikoanalyse und Absicherung von Gewerbebetrieben betreuen und beraten.

Bewerbungsprozess

Anmeldung

Die Anmeldung kann auf zwei Wegen geschehen:
 

Bearbeitung eines schriftlichen Beratungsfalls

Hat der Bewerber erfolgreich den Prozess-Schritt 1 absolviert, so erhält er einen schriftlichen Beratungsfall, zu dem er

  • eine Risikoanalyse zu den Risiken des Gewerbebetriebes und des/der Inhaber(s) durchführen muss
  • entsprechende Lösungsvorschläge in Form eines Deckungskonzeptes mit entsprechenden Angeboten ausarbeiten muss
  • seine grundsätzliche Vorgehensweise in der Gewerbeberatung von Betrieben und deren Inhabern beschreiben muss
  • die Beratungsdokumentation zum Beratungsfall inkl. Risikoanalyse und Lösungsvorschläge (inkl. Angebote) fristgerecht einsenden muss.

Screenshots, Präsentationen, Handbücher etc. können die Zurverfügungstellung sinnvoll ergänzen – aber nicht ersetzen.

Die Lösung des Bewerbers wird von der Jury geprüft. Im positiven Fall erfolgt eine Einladung zur Finalprüfung. Im negativen Fall erhält der Bewerber unaufgefordert die Gründe für die Ablehnung, sowie Informationen zur Beschwerdemöglichkeit.

Ihr Lösungskonzept senden Sie bitte an gewerbeberatung@finanzdienstleistungsawards.de 

Geschieht die Einsendung der Lösungen nicht rechtzeitig, so wird dies als Widerruf der Bewerbung gewertet. Für nachfolgende Prozess-Schritte ist die zugehörige Bewerbung nicht mehr zugelassen.

Bei rechtzeitiger Einsendung erhält jeder Bewerber bei Auffälligkeiten entsprechende Hinweise. Der Bewerber kann zu den genannten Auffälligkeiten Stellung nehmen. Sollten (bei der Klärung der Auffälligkeiten) schwere Unzulänglichkeiten zu Tage treten, so kann die Jury die Freigabe für den nächsten Prozess-Schritt verweigern. Gleiches gilt bei fehlenden Bewerber-Antworten.

Gegen das Ausscheiden kann der Bewerber Einspruch einlegen. Das dazu notwendige Prozedere und die Ansprechpartner werden dem betroffenen Bewerber ebenfalls mitgeteilt.

Final-Prüfung

Hat ein Bewerber erfolgreich Prozess-Schritt 2 absolviert, so erhält der zugehörige Bewerber eine Einladung der Jury für eine Final-Prüfung.

Diese besteht aus einer simulierten Beratung, wobei die Jury die Rolle des Kunden übernimmt.

Zudem stellt jeder Bewerber zu Beginn der Finalprüfung kurz (maximal 15 Minuten) anhand eines eigenen mitgebrachten Beratungsfalls vor, wie er bei der Risikoanalyse, Bedarfsdarstellung und Angebotserstellung in der Praxis bei der Gewerbeberatung vorgeht. Die Unterlagen hierzu stellt der Bewerber den Jury-Mitgliedern in dreifacher Ausführung im Rahmen der Finalprüfung zur Verfügung.

Mit der Einladung erhält jeder Finalist weitere Informationen zum Ablauf, zur Zeitdauer, zu den Eingriffsmöglichkeiten der Jury etc.

Zum Abschluss der Final-Prüfung erhält der Bewerber Informationen zu den weiteren Prozess-Schritten – speziell auf welchem Weg er Information zu Bewertungen erhalten kann.

Bewertung der Final-Prüfung

Nach der Final-Prüfung berät die Jury, wie die Bewerbung zu bewerten ist – speziell auszeichnungswürdig oder nicht. Ist sie auszeichnungswürdig und stehen mehrere Auszeichnungsmöglichkeiten zur Verfügung (z.B. Award in Gold, Silber, Bronze), so wird zusätzlich die „Medaillenfarbe“ beschlossen.

Alle Jury-Entscheidungen müssen einstimmig erfolgen.

Feierliche Verleihung der Auszeichnungen

Die feierliche Verleihung findet am 17. Mai 2024 in Rothenburg ob der Tauber statt.

Die Preisverleihung ist öffentlich und weitere Gäste – zusätzlich zu den Auszuzeichnenden – sind willkommen.

Die Jury stellt einen Fotografen, der die jeweiligen Verleihungen sowie das Gruppenbild der Preisträger fotografiert. Die Fotos werden den jeweiligen Preisträgern umgehend, digitalisiert und ohne Zusatzkosten zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für Urkunde und Signet.

Nach der Preisverleihung lädt die Jury alle Teilnehmer an der Preisverleihung zu einem Steh-Empfang ein.

Danach ist der Award-Prozess beendet.

Weitere Informationen

    Teilnahmegebühren

    Es fallen keine Gebühren an.

    Auch ohne Gebühr ist am Tag der Preisverleihung die Teilnahme des Bewerbers samt Begleitung am gemeinsamen Mittagessen, an der feierlichen Preisverleihungen sowie am anschließenden Steh-Empfang abgegolten – unabhängig von Ausgang der Finalprüfung des Bewerbers.

    Für ausgezeichnete Bewerber sind zusätzlich die ausgehändigten Urkunden und die umgehende Zusendung der zugehörigen digitalisierten Urkunden, Signets und Auszeichnungsfotos mitabgegolten.

    Datenschutz

    Bei erfolgreicher Anmeldung werden die Bewerberdaten (Namen, Telefonnummer, E-Mailadresse) gespeichert.

    Diese Bewerberdaten werden ausschließlich genutzt

    • für die Kommunikation während des Bewerbungsphase oder
    • für eine Nachfolge-Kommunikation (Zusendung der digitalisierten Urkunden, Bildmaterial etc.).

    Sofern der Bewerber nicht schriftlich widerspricht, werden sie zusätzlich für Award-Anschreiben in Folgejahren genutzt.

    Grundsätzliches zum Award

    Seit 2013 wird jährlich der „Award für Gewerbeberatung“ ausgelobt. Die Final-Prüfungen finden in der Regel in der Woche vor Pfingsten seitdem im Hotel „Eisenhut“ in Rotenburg ob der Tauber statt. Bei der Bewerbung eines einzelnen Vermittlers oder Beraters wird dessen Fachwissen, das Erkennen von möglichen Risiken und entsprechenden passenden Lösungsvorschlägen im Rahmen der Beratung für den Gewerbebetrieb und Inhaber bewertet.

    Die Jury setzt sich aus Vermittlern, Wissenschaftlern, Vorständen / Geschäftsführern / Managern im Assekuranzbereich (aktiv oder im Ruhestand), Verbandsrepräsentanten und Beratern zusammen. Alle Juroren arbeiten ehrenamtlich und haben sich für die Jury-Tätigkeiten beruflich qualifiziert. Bei Befangenheiten können Juroren ihre Jury-Tätigkeiten komplett oder teilweise ruhen lassen. Gleiches gilt bei Terminkonflikten. Alle Entscheidungen zu Auszeichnungen müssen (von allen prüfenden Juroren) einstimmig gefällt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    Prüfungsumfang

    Es wird das Fachwissen geprüft zu:

    • die ganzheitliche Erkennung von Werten und Risiken,
    • die Analyse der vorhandenen Versicherungspolicen in Verbindung mit dem Bedarf,
    • die Aufbereitung eines stimmigen Deckungskonzeptes,
    • daraus gemeinsam mit dem Kunden die Empfehlungen zu Vertragsabschlüssen bringen und alles gerichtsfest dokumentieren.

    Bei der Prüfung zur Beratungsgüte werden folgende Punkte bewertet:

    • Durchführung einer ganzheitlichen Risikoanalyse, um unentdeckte und/oder neu hinzukommende Risiken der Unternehmen aufspüren zu können
    • die verständliche Bewertung der Ausgangssituation
    • eine ganzheitliche Empfehlung mit einer für die Kunden nachvollziehbaren Begründung
    • Transparenz in der Vorgehensweise aus Sicht des Kunden und verständliche Kundendokumentationen

    Auszeichnungsstufen

    Es gibt gibt die Auszeichnungen „Award in Bronze“, „Award in Silber“ und „Award in Gold“ – je nach demonstrierten Güte in der Finalprüfung.  Beim dritten Gold-Award in drei aufeinanderfolgenden Jahren in gleicher Award-Rubrik kann zusätzlich ein „Award in Platin“ vergeben werden.  Wird ein Bewerber, der bereits mit einem „Award in Platin“ ausgezeichnet wurde, innerhalb der nachfolgenden drei Kalenderjahren nach einer Platin-Auszeichnung in gleicher Award-Rubrik nochmals mit einem „Award in Gold“ ausgezeichnet, so kann ihm zusätzlich ein „Award in Platin“ verliehen werden.

    Wird ein Bewerber, der bereits mit einem „Award in Platin“ ausgezeichnet wurde, innerhalb der nachfolgenden zehn Kalenderjahren nach seiner ersten Platin-Auszeichnung in gleicher Award-Rubrik nochmals und mindestens zum fünften Mal mit einem „Award in Platin“ ausgezeichnet, so kann ihm zusätzlich eine Auszeichnung „Hall of Fame“ verliehen werden.

     

    Werbliche Nutzungsdauer

    Ein ausgezeichneter Bewerber kann mit seiner Auszeichnung sowie mit der Award-Urkunde und Award-Signet werben.

    Die Auszeichnungen können mit folgender Dauer beworben werden:
    • Hall of Fame: unbegrenzt
    • Platin-Award: 5 Jahre
    • Gold-Award: 3 Jahre
    • Silber-Award: 2 Jahre

    Alle anderen Auszeichnungen: 1 Jahr

    Transparenz & Einspruchsmöglichkeiten

    Jeder Bewerber erhält zu jedem Prüfungsprozess-Schritt die Entscheidung, ob er zum nächsten Prozess-Schritt zugelassen ist oder nicht. Ist er nicht zugelassen, so erhält er eine Begründung sowie eine Information zu seinen Einspruchsmöglichkeiten.

    Jederzeitige Rückzugsmöglichkeiten

    Jeder Bewerber kann jederzeit und ohne Begründung aus dem Bewerbungsprozess aussteigen, sofern er nicht bereits öffentlich ausgezeichnet worden ist. Ein Ausstieg ist daher bis unmittelbar vor der Preisverleihung möglich.

    Vertraulichkeit im Bewerbungsprozess

    Die gesamte Bewerbung wird vertraulich behandelt. Dies gilt sowohl für seine Bewerbung als auch für die Bewertungen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Bewerber aus dem Bewerbungsprozess zurückgezogen hat.