Eisenhut-Award
Seit 2000 wird jährlich der „Eisenhut Award“ (Award für Vertriebssoftware) ausgeschrieben.
Für den Award bewerben sich Versicherungsunternehmen, Vertriebsgesellschaften, Vertretervereinigungen sowie Softwarehäuser.
Ziele
Ziel des Awards für Vertriebssoftware („Eisenhut-Award“) ist es, eine hohe Qualität der Beratung von Privat- oder Firmenkunden in Versicherungsangelegenheiten durch geeignete Software zu unterstützen. Vorbildliche Softwarelösungen werden dazu öffentlich ausgezeichnet und Optimierungsmöglichkeiten und –notwendigkeiten werden den Bewerbern vertraulich mitgeteilt.
Gesetzeskonformität, Bedienungskomfort sowie die ausreichende Berücksichtigung von individuellen Endkundenbedürfnissen und wünschen haben dabei einen hohen Stellwert bei der Bewertung durch die Jury. Die Jury sieht in der Förderung der Unterstützungsgüte von Bewerber-Software und damit der Beratungsgüte als wichtige Aufgabe an. Dies wird flankiert durch eine ausgeprägte Transparenz der Jury-Entscheidungen bis hin zur Final-Prüfung.
Bewerberkreis
Bewerben können sich Finanzdienstleister, Geldinstitute, Versicherungsunternehmen, Vertriebsgesellschaften im Finanzdienstleistungsbereich, Vertretervereinigungen sowie Softwarehäuser, die Software für den Vertrieb (im Finanzdienstleistungsbereich) im weitesten Sinne herstellen oder einsetzen.
Jeder aus dem Bewerberkreis kann auch mit mehr als einer Software-Lösung bewerben. Zum Start des Bewerbungsprozess wird von der Jury an Hand von Selbstauskünften des Bewerbers zur Bewerbersoftware geprüft, ob die Bewerbersoftware den Award-Kriterien grundsätzlich entspricht oder nicht. Hierzu erhält jeder Bewerber zu seiner Bewerbungssoftware eine entsprechende Rückmeldung der Jury.
Bewerbungsprozess
Anmeldung
Die Anmeldung kann auf zwei Wegen geschehen:
- per eMail an pfingsten@finanzdienstleistungsawards.de mit Angabe Ihres Namens und Nennung des Awards für den Sie sich bewerben möchten.
Selbstauskünfte zur Bewerber-Software
Nach erfolgreicher Anmeldung erhält jeder Bewerber unaufgefordert einen Fragenkatalog, den er ausgefüllt an pfingsten@finanzdienstleistungsawards.de zurücksenden muss.
Ziel dieses Prozess-Schritts ist es,
- die Vorab-Zuteilung in die Award-Rubrik zu finalisieren – in Abstimmung mit dem Bewerber
- Ziele und Funktionsumfang der Bewerberlösung kennen zu lernen.
Die Jury ist berechtigt den Fragenkatalog bewerbungsindividuell auszudünnen, wenn die notwendigen Erkenntnisse anderweitig gewonnen werden konnten (z.B. Award in Gold im Vorjahr).
Zu jeder Selbstauskunft erhält der Bewerber eine Bewertung durch die Jury sowie die Freigabe zum nächsten Prozess-Schritt oder zum Ausscheiden aus dem Bewerbungsprozess.
Gegen das Ausscheiden kann der Bewerber Einspruch einlegen. Das dazu notwendige Prozedere und die Ansprechpartner werden dem betroffenen Bewerber ebenfalls mitgeteilt.
Zurverfügungstellung der Software
Hat eine Bewerbung erfolgreich Prozess-Schritt 2 überstanden, so erhält der zugehörige Bewerber eine Aufforderung der Jury bis wann und für welchen Zeitraum er seine Software der Jury zur Bewertung zur Verfügung stellen muss.
Die Zurverfügungstellung kann per CD, per Link etc. geschehen. Ratsam ist es Test- oder Schulungsdaten zur Verfügung zu stellen. Echte Kundendaten dürfen nicht zur Verfügung gestellt werden.
Screenshots, Präsentationen, Handbücher etc. können die Zurverfügungstellung sinnvoll ergänzen – aber nicht ersetzen.
Geschieht die Zurverfügungstellung der Software nicht rechtzeitig, so wird dies als Widerruf der Bewerbung gewertet. Für nachfolgende Prozess-Schritte ist die zugehörige Bewerbung nicht mehr zugelassen.
Bei rechtzeitiger Zurverfügungstellung erhält jeder Bewerber zu dieser Software Informationen zu Auffälligkeiten. Diese können auf Jury-Eingabe- oder Erwartungsfehlern beruhen oder auf Unzulänglichkeiten der Bewerber-Software.
Der Bewerber kann zu den genannten Auffälligkeiten Stellung nehmen.
Sollten (bei der Klärung der Auffälligkeiten) schwere Unzulänglichkeiten der Bewerbersoftware zu Tage treten, so kann die Jury die Freigabe für den nächsten Prozess-Schritt verweigern. Gleiches gilt bei fehlenden Bewerber-Antworten.
Gegen das Ausscheiden kann der Bewerber Einspruch einlegen. Das dazu notwendige Prozedere und die Ansprechpartner werden dem betroffenen Bewerber ebenfalls mitgeteilt.
Final-Prüfung
Hat eine Bewerbung erfolgreich Prozess-Schritt 3 überstanden, so erhält der zugehörige Bewerber eine Einladung der Jury für eine Final-Prüfung.
Diese besteht aus der Präsentation der Bewerbersoftware durch den Bewerber sowie Lösung von Prüfaufgaben der Jury.
Mit der Einladung enthält jeder Finalist weitere Informationen zum Ablauf, zur Zeitdauer, zu den Eingriffsmöglichkeiten der Jury etc.
Voraussetzung für die Finalthemen ist die vorherige Entrichtung einer Antrittsgebühr. Spätestens in der Final-Einladung sind die dazu notwendigen Informationen aufgeführt.
Zum Abschluss der Final-Prüfung erhält der Bewerber Informationen zu den weiteren Prozess-Schritten – speziell auf welchem Weg er Information zu Bewertungen erhalten kann.
Bewertung der Final-Prüfung
Nach der Final-Prüfung berät die Jury, wie die Bewerbung zu bewerten ist – speziell auszeichnungswürdig oder nicht. Ist sie auszeichnungswürdig und stehen mehrere Auszeichnungsmöglichkeiten zur Verfügung (z.B. Award in Gold, Silber, Bronze), so wird zusätzlich die „Medaillenfarbe“ beschlossen.
Alle Jury-Entscheidungen müssen einstimmig erfolgen.
Feierliche Verleihung der Auszeichnungen
Die feierliche Verleihung findet am 17. Mai 2024 in Rothenburg ob der Tauber statt.
Die Preisverleihung ist öffentlich und weitere Gäste – zusätzlich zu den Auszuzeichnenden – sind willkommen.
Die Jury stellt einen Fotografen, der die jeweiligen Verleihungen sowie das Gruppenbild der Preisträger fotografiert. Die Fotos werden den jeweiligen Preisträgern umgehend, digitalisiert und ohne Zusatzkosten zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für Urkunde und Signet.
Nach der Preisverleihung lädt die Jury alle Teilnehmer an der Preisverleihung zu einem Steh-Empfang ein.
Danach ist der Award-Prozess beendet.
Weitere Informationen
Teilnahmegebühren
Für die ersten drei Prozess-Schritte fallen keine Gebühren an.
Eine Antrittsgebühr fällt erst für die Teilnahme ab Prozess-Schritt 4 an und zwar insgesamt 1.000 € zzgl. MwSt.
Mit dieser Antrittsgebühr ist am Tag der Preisverleihung die Teilnahme des Bewerber-Teams samt Begleitung am gemeinsamen Mittagessen, an der feierlichen Preisverleihungen sowie am anschließenden Steh-Empfang abgegolten – unabhängig von Ausgang der Finalprüfung des Bewerbers.
Für ausgezeichnete Bewerber sind zusätzlich die ausgehändigten Urkunden und die umgehende Zusendung der zugehörigen digitalisierten Urkunden, Signets und Auszeichnungsfotos mit abgegolten.
Datenschutz
Bei erfolgreicher Anmeldung werden die Bewerberdaten (Namen, Telefonnummer, E-Mailadresse) gespeichert.
Diese Bewerberdaten werden ausschließlich genutzt
- für die Kommunikation während des Bewerbungsphase oder
- für eine Nachfolge-Kommunikation (Zusendung der digitalisierten Urkunden, Bildmaterial etc.).
Sofern der Bewerber nicht schriftlich widerspricht, werden sie zusätzlich für Award-Anschreiben in Folgejahren genutzt.
Grundsätzliches zum Eisenhut-Award
Seit 2000 wird jährlich der „Eisenhut Award“ (Award für Vertriebssoftware) ausgelobt. Die Final-Prüfungen finden seitdem im Hotel „Eisenhut“ in Rotenburg ob der Tauber statt. Mittlerweile hat sich der Name „Eisenhut-Award“ als Synonym zum „Award für Vertriebssoftware“ etabliert.
Ausgelobt wird der Award von KuBI e.V. (Konzeptentwicklungs- und Beratungs-/Innovationswerkstatt).
Die Jury setzt sich aus Vermittlern, Wissenschaftlern, Vorständen / Geschäftsführern / Managern im Assekuranzbereich (aktiv oder im Ruhestand), Verbandsrepräsentanten und Beratern zusammen. Alle Juroren arbeiten ehrenamtlich und haben sich für die Jury-Tätigkeiten beruflich qualifiziert. Bei Befangenheiten können Juroren ihre Jury-Tätigkeiten komplett oder teilweise ruhen lassen. Gleiches gilt bei Terminkonflikten. Alle Entscheidungen zu Auszeichnungen müssen (von allen prüfenden Juroren) einstimmig gefällt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Rubriken
Zur besseren Vergleichbarkeit der Bewerberlösungen sind Award-Rubriken eingerichtet.
Die wichtigsten sind:
- Agentursysteme / Malersysteme
- Portale für Endkunden oder Makler
- Beratungssysteme für ganzheitliche Beratung
- Beratungssoftware für Altersvorsorge
- Beratungssoftware für WohnRiester, Bausparen oder gewerbliche Immobilienvermietung
- Beratungssoftware für Ruhestandsplanung
- Beratungssoftware für Gewerbeberatung
- Vertriebstools
In die Rubrik „Vertriebstools“ gehören kleinere Applikation zu innovativen Beratungsthemen oder mit innovativen Lösungsansätzen – etwa zur Bedürfniserhebung, Bedürfnisdeckung etc., die nicht in die restlichen Rubriken fallen würden.
Auszeichnungsstufen für die Software
Es gibt gibt die Auszeichnungen „Award in Bronze“, „Award in Silber“ und „Award in Gold“ – je nach demonstrierten Güte in der Finalprüfung. Beim dritten Gold-Award in drei aufeinanderfolgenden Jahren in gleicher Award-Rubrik kann zusätzlich ein „Award in Platin“ vergeben werden. Wird ein Bewerber, der bereits mit einem „Award in Platin“ ausgezeichnet wurde, innerhalb der nachfolgenden drei Kalenderjahren nach einer Platin-Auszeichnung in gleicher Award-Rubrik nochmals mit einem „Award in Gold“ ausgezeichnet, so kann ihm zusätzlich ein „Award in Platin“ verliehen werden.
Wird ein Bewerber, der bereits mit einem „Award in Platin“ ausgezeichnet wurde, innerhalb der nachfolgenden zehn Kalenderjahren nach seiner ersten Platin-Auszeichnung in gleicher Award-Rubrik nochmals und mindestens zum fünften Mal mit einem „Award in Platin“ ausgezeichnet, so kann ihm zusätzlich eine Auszeichnung „Hall of Fame“ verliehen werden.
Werbliche Nutzungsdauer
Ein ausgezeichneter Bewerber kann mit seiner Auszeichnung sowie mit der Award-Urkunde und Award-Signet werben.
Die Auszeichnungen können mit folgender Dauer beworben werden:
• Hall of Fame: unbegrenzt
• Platin-Award: 5 Jahre
• Gold-Award: 3 Jahre
• Silber-Award: 2 Jahre
Alle anderen Auszeichnungen: 1 Jahr
Transparenz & Einspruchsmöglichkeiten
Jeder Bewerber erhält zu jedem Prüfungsprozess-Schritt die Entscheidung, ob er zum nächsten Prozess-Schritt zugelassen ist oder nicht. Ist er nicht zugelassen, so erhält er eine Begründung sowie eine Information zu seinen Einspruchsmöglichkeiten.
Jederzeitige Rückzugsmöglichkeiten
Jeder Bewerber kann jederzeit und ohne Begründung aus dem Bewerbungsprozess aussteigen, sofern er nicht bereits öffentlich ausgezeichnet worden ist. Ein Ausstieg ist daher bis unmittelbar vor der Preisverleihung möglich.
Vertraulichkeit im Bewerbungsprozess
Die gesamte Bewerbung wird vertraulich behandelt. Dies gilt sowohl für seine Bewerbung als auch für die Bewertungen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Bewerber aus dem Bewerbungsprozess zurückgezogen hat.