Eisenhut-Award

Seit 2000 wird jährlich der „Eisenhut Award“ (Award für Vertriebssoftware) ausgeschrieben.

Für den Award bewerben sich Versicherungsunternehmen, Vertriebsgesellschaften, Vertretervereinigungen sowie Softwarehäuser.

zur Anmeldung

Ziele

Ziel des Awards für Vertriebssoftware („Eisenhut-Award“) ist es, eine hohe Qualität der Beratung von Privat- oder Firmenkunden zur Absicherung und bei Risiko-Vermeidung durch geeignete Software zu unterstützen. Vorbildliche Softwarelösungen werden dazu öffentlich ausgezeichnet. Ausgelobt wir der Eisenhut-Award von den Versicherungsforen Leipzig sowie von KuBI e.V. (einer Initiative des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e.V.). Die Jury sieht als wichtige Aufgabe die Förderung der Unterstützungsgüte von Bewerber-Software – und damit der Beratungsgüte – an. Aufgefundene Mängel oder Optimierungsmöglichkeiten werden den Bewerbern vertraulich und kostenfrei mitgeteilt (der Eisenhut-Award ist ein „Förder-Award“ und kein „Herabsetzungsaward“). Die Bewerbungssoftware darf bis zum Finale nachgebessert werden. Dies gilt besonders für Start-Up-Unternehmen, die auf diese Weise vom gebündelten Fachwissen der Juroren profitieren kann. Für Teilnehmer an den Final-Prüfungen kann dies bei Bedarf auch einen (kostenlosen) Optimierungsworkshop umfassen. Gesetzeskonformität, Bedienungskomfort sowie die gelungene Berücksichtigung von individuellen Kunden-Bedürfnissen, -Wünschen und -Fähigkeiten haben dabei einen hohen Stellwert bei der Bewertung durch die Jury. Der Umgang mit Bewerbern ist respektvoll. Dies wird flankiert durch eine ausgeprägte Transparenz der Jury-Entscheidungen für den Bewerber inkl. Einspruchsmöglichkeiten durch den Bewerber über den gesamten Award-Prozess bis zur Final-Teilnahme

Bewerberkreis

Bewerben können sich Finanzdienstleister, Geldinstitute, Versicherungsunternehmen, Vertriebsgesellschaften im Finanzdienstleistungsbereich, Vertretervereinigungen sowie Softwarehäuser, die Software für den Vertrieb (im Finanzdienstleistungsbereich) im weitesten Sinne herstellen oder einsetzen. Dies gilt besonders für Start Ups. Jeder aus dem Bewerberkreis kann sich auch mit mehr als einer Software-Lösung bewerben. Zum Start des Bewerbungsprozess wird von der Jury anhand von Selbstauskünften des Bewerbers zur Bewerbersoftware geprüft, ob die Bewerbersoftware den Award-Kriterien grundsätzlich entspricht oder nicht. Hierzu erhält jeder Bewerber zu seiner Bewerbungssoftware eine entsprechende Rückmeldung der Jury.

Bewerbungsprozess

    Anmeldung

    Die Anmeldung kann auf zwei Wegen geschehen 

    Selbstauskünfte zur Bewerber-Software

    Nach erfolgreicher Anmeldung erhält jeder Bewerber unaufgefordert einen Fragenkatalog, den er ausgefüllt ebnfalls an pfingsten@finanzdienstleistungsawards.de zurücksenden muss.
    Ziel dieses Prozess-Schritts ist es,

    • die Vorab-Zuteilung in die Award-Rubrik zu finalisieren – in Abstimmung mit dem Bewerber
    • Ziele und Funktionsumfang der Bewerberlösung kennen zu lernen.

    Zu jeder Selbstauskunft erhält der Bewerber eine Bewertung durch die Jury sowie die Freigabe zum nächsten Prozess-Schritt oder zum Ausscheiden aus dem Bewerbungsprozess.

    Gegen die Einordnung in die festgelegt Award-Rubrik oder das Ausscheiden kann der Bewerber Einspruch einlegen. Das dazu notwendige Prozedere und die Ansprechpartner werden dem betroffenen Bewerber ebenfalls mitgeteilt.

    Zurverfügungstellung der Software

    Wird eine BEwerbung angenommen, so erhält der zugehörige Bewerber eine Aufforderung der Jury bis wann und für welchen Zeitraum er seine Software der Jury zur Bewertung zur Verfügung stellen muss.

    Die Zurverfügungstellung kann per CD, per Link etc. geschehen. Ratsam ist es Test- oder Schulungsdaten zur Verfügung zu stellen. Echte Kundendaten dürfen nicht zur Verfügung gestellt werden.

    Screenshots, Präsentationen, Handbücher etc. können die Zurverfügungstellung sinnvoll ergänzen – aber nicht ersetzen.

    Geschieht die Zurverfügungstellung der Software nicht rechtzeitig, so wird dies als Widerruf der Bewerbung gewertet. Für nachfolgende Prozess-Schritte ist die zugehörige Bewerbung nicht mehr zugelassen.

    Die Jury ist berechtigt, eine Verlängerung der genannten Frist für die Zurverfügungstellung der Software vorzunehmen.

    Sofern Auffälligkeiten auftreten, erhält jeder Bewerber Informationen zu diesen Auffälligkeiten. Diese können auf Jury-Eingabe- oder Erwartungsfehlern beruhen oder auf Unzulänglichkeiten der Bewerber-Software. Der Bewerber kann zu den genannten Auffälligkeiten Stellung nehmen.

    Sollten (bei der Klärung der Auffälligkeiten) schwere Unzulänglichkeiten der Bewerbersoftware zu Tage treten, so kann die Jury die Freigabe für den nächsten Prozess-Schritt verweigern. Gleiches gilt bei fehlenden Bewerber-Antworten.

    Gegen das Ausscheiden kann der Bewerber Einspruch einlegen. Das dazu notwendige Prozedere und die Ansprechpartner werden dem betroffenen Bewerber ebenfalls mitgeteilt.

    Final-Prüfung

    Hat eine Bewerbung erfolgreich diesen Prozess-Schritt überstanden, so erhält der zugehörige Bewerber eine Einladung der Jury für eine Final-Prüfung.

    Diese besteht aus der Präsentation der Bewerbersoftware durch den Bewerber sowie der Lösung von Prüfaufgaben der Jury. Hierzu kann die Jury verbindliche Vorgaben für die Präsentation machen.

    Mit der Einladung enthält jeder Finalist weitere Informationen zum Ablauf, zur Zeitdauer, zu den Eingriffsmöglichkeiten der Jury etc.

    Voraussetzung für die Finalthemen ist die vorherige Entrichtung der Antrittsgebühr.

    Bewertung der Final-Prüfung

    Nach der Final-Prüfung berät die Jury, wie die Bewerbung zu bewerten ist. In der Rubrik „Vertrieb-Tools“ gibt es nur eine Auszeichnungsstufe, nämlich „Auszeichnung“.
    In allen anderen Rubriken gibt die Auszeichnungen „Award in Bronze“, „Award in Silber“ und „Award in Gold“ – je nach demonstrierter Güte in der Finalprüfung.

    Alle Jury-Entscheidungen müssen einstimmig erfolgen. Eine Einspruchsmöglichkeit des Bewerbers besteht nicht.

    Feierliche Verleihung der Auszeichnungen

    Die feierliche Verleihung findet am 17. Mai 2024 in Rothenburg ob der Tauber statt.

    Die Preisverleihung ist öffentlich und weitere Gäste – zusätzlich zu den Auszuzeichnenden – sind willkommen.

    Die Jury stellt einen Fotografen, der die jeweiligen Verleihungen sowie das Gruppenbild der Preisträger fotografiert. Die Fotos werden den jeweiligen Preisträgern umgehend, digitalisiert und ohne Zusatzkosten zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für Urkunde und Signet.

    Nach der Preisverleihung lädt die Jury alle Teilnehmer an der Preisverleihung zu einem Steh-Empfang ein.

    Danach ist der Award-Prozess beendet.

    Weitere Informationen

      Teilnahmegebühren

      Für die ersten drei Prozess-Schritte fallen keine Gebühren an.
      Eine Antrittsgebühr fällt erst mit Annahme der Final-Einladung an (und nur für den Eisenhut-Award). Bei Nicht-Annahme der Final-Einladung oder bei nicht erfolgter Final-Einladung fallen keinerlei Gebühren an. Bei Annahme der Final-Einladung ist die Antrittsgebühr in Höhe von 1.000 € zzgl. MwSt. unverzüglich (und vor der Final-Teilnahme) fällig. Mit dieser Antrittsgebühr ist u.a. am Tag der Preisverleihung die Teilnahme des Bewerber-Teams samt Begleitung am gemeinsamen Mittagessen, an der feierlichen Preisverleihungen sowie am anschließenden Steh-Empfang abgegolten – unabhängig von Ausgang der Finalprüfung des Bewerbers.
      Für ausgezeichnete Bewerber sind zusätzlich die ausgehändigten Urkunden und die umgehende Zusendung der zugehörigen digitalisierten Urkunden, Signets und Auszeichnungsfotos mitabgegolten.

      Datenschutz

      Bei erfolgreicher Anmeldung werden die Bewerberdaten (Namen, Telefonnummer, E-Mailadresse) gespeichert.

      Diese Bewerberdaten werden ausschließlich genutzt

      • für die Kommunikation während des Bewerbungsphase oder
      • für eine Nachfolge-Kommunikation (Zusendung der digitalisierten Urkunden, Bildmaterial etc.).

      Sofern der Bewerber nicht schriftlich widerspricht, werden sie zusätzlich für Award-Anschreiben in Folgejahren genutzt.

      Grundsätzliches zum Eisenhut-Award

      Seit 2000 wird jährlich der „Eisenhut Award“ (Award für Vertriebssoftware) ausgelobt. Die Final-Prüfungen finden seitdem im Hotel „Eisenhut“ in Rothenburg ob der Tauber statt. Mittlerweile hat sich der Name „Eisenhut-Award“ als Synonym zum „Award für Vertriebssoftware“ etabliert.

      Ausgelobt wird der Award von KuBI e.V. – einer Initiative des BVK (Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute e.V.) – sowie von den Versicherungsforen Leipzig.

      Die Jury setzt sich aus Vermittlern, Wissenschaftlern, Vorständen / Geschäftsführern / Managern im Assekuranzbereich (aktiv oder im Ruhestand), Verbandsrepräsentanten und Beratern zusammen. Alle Juroren arbeiten ehrenamtlich und haben sich für die Jury-Tätigkeiten beruflich qualifiziert. Bei Befangenheiten können Juroren ihre Jury-Tätigkeiten komplett oder teilweise ruhen lassen.
      Alle Entscheidungen zu Auszeichnungen müssen (von allen prüfenden Juroren) einstimmig gefällt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

      Rubriken

      Zur besseren Vergleichbarkeit der Bewerberlösungen sind Award-Rubriken eingerichtet.

      Die wichtigsten sind:

      • Agentursysteme / Malersysteme
      • Portale für Endkunden oder Makler
      • Beratungssysteme für ganzheitliche Beratung
      • Beratungssoftware für Altersvorsorge
      • Beratungssoftware für WohnRiester, Bausparen oder Immobilienvermietung
      • Beratungssoftware für Ruhestandsplanung
      • Beratungssoftware für Pflegeabsicherung
      • Beratungssoftware für Gewerbeberatung
      • Software für digitale Service Prozesse
      • Innovation & Learning
      • Vertriebstools

      In die Rubrik „Vertriebstools“ gehören kleinere Applikation zu innovativen Beratungsthemen oder mit innovativen Lösungsansätzen – etwa zur Bedürfniserhebung, Bedürfnisdeckung etc., die nicht in die restlichen Rubriken fallen würden.

      Auszeichnungsstufen für die Software

      In der Rubrik „Vertrieb-Tools“ gibt es nur eine Auszeichnungsstufe, nämlich „Auszeichnung“.
      In allen anderen Rubriken gibt die Auszeichnungen „Award in Bronze“, „Award in Silber“ und „Award in Gold“ – je nach demonstrierter Güte der in der Finalprüfung.

      Beim dritten Gold-Award in drei aufeinanderfolgenden Award-Jahren in gleicher Award-Rubrik kann zusätzlich ein „Award in Platin“ vergeben werden. Wird eine Bewerbungssoftware, die bereits mit einem „Award in Platin“ ausgezeichnet wurde, innerhalb der nachfolgenden vier Kalenderjahren nach einer Platin-Auszeichnung in gleicher Award-Rubrik nochmals mit einem „Award in Gold“ ausgezeichnet, so kann ihm erneut zusätzlich ein „Award in Platin“ verliehen werden.
      Wird ein Bewerber, der bereits mit einem „Award in Platin“ ausgezeichnet wurde, innerhalb der nachfolgenden zehn Kalenderjahren nach seiner ersten Platin-Auszeichnung in gleicher Award-Rubrik zum vierten Mal mit einem „Award in Platin“ ausgezeichnet, so kann ihm zusätzlich eine Auszeichnung „Hall of Fame“ verliehen werden.

       

      Werbliche Nutzungsdauer

      Ein ausgezeichneter Bewerber kann mit seiner Auszeichnung sowie mit der Award-Urkunde und Award-Signet werben.

      Die Auszeichnungen können mit folgender Dauer beworben werden:
      • Hall of Fame: unbegrenzt
      • Platin-Award: 5 Jahre
      • Gold-Award: 3 Jahre
      • Silber-Award: 2 Jahre

      Alle anderen Auszeichnungen: 1 Jahr

      Transparenz & Einspruchsmöglichkeiten

      Jeder Bewerber erhält zu jedem Prüfungsprozess-Schritt die Entscheidung, ob er zum nächsten Prozess-Schritt zugelassen ist oder nicht. Ist er nicht zugelassen, so erhält er eine Begründung sowie eine Information zu seinen Einspruchsmöglichkeiten.

      Jederzeitige Rückzugsmöglichkeiten

      Jeder Bewerber kann jederzeit und ohne Begründung aus dem Bewerbungsprozess aussteigen, sofern er nicht bereits öffentlich ausgezeichnet worden ist. Ein Ausstieg ist daher bis unmittelbar vor der Preisverleihung möglich.

      Vertraulichkeit im Bewerbungsprozess

      Die gesamte Bewerbung wird vertraulich behandelt. Dies gilt sowohl für seine Bewerbung als auch für die Bewertungen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Bewerber aus dem Bewerbungsprozess zurückgezogen hat.

      Eisenhut-Award

      Seit 2000 wird jährlich der „Eisenhut Award“ (Award für Vertriebssoftware) ausgeschrieben. Holen Sie sich den Preis für 2024!

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